Hinter mir liegt eine 1,5 Jahre lange Odyssee mit der Lufthansa AG. Es ging um die Erstattung eines kurzfristig stornierten Fluges. Nachdem die Lufthansa AG 1,5 Jahre lang mit allen möglichen und unmöglichen Mitteln versucht hat sich vor Ihrer Verantwortung zu drücken, hat nun endlich das Amtsgericht Köln zu meinen Gunsten entschieden. Meiner Ansicht nach hat sich die Lufthansa AG absolut asozial verhalten und eines Großkonzerns – der nur noch Dank der deutschen Steuergelder existiert – unwürdig.
Ich schildere hier den Fall und hoffe, er ermutigt möglichst viele Menschen sich nicht vor dem Rechtsweg zu scheuen. Insbesondere wenn Sie vor 1,5 Jahren den gleichen Flug gebucht hatten wie ich (LH721 PEK-FRA am 2.2.2020) sollte die Durchsetzung Ihrer Rechte nun ein Kinderspiel sein.
Die Vorgeschichte
Ich hatte einen Hin-und Rückflug gebucht von Frankfurt nach Peking (China). Der Hinflug verlief reibungslos. Der Rückflug LH721 jedoch, geplant für den 2. Februar 2020 (PEK-FRA), wurde von Lufthansa kurzfristig am 30. Januar 2020 per SMS storniert. Nur eine SMS, sonst nichts. Und trotz der Aussage “We will be in touch shortly with a solution”, hat sich Lufthansa nicht wieder gemeldet. Ich hatte zwar von mir aus die Hotline angerufen und den Chat genutzt, aber auch dort wurde ich immer nur vertröstet (“Wir haben leider keinen Alternativflug, bitte versuchen Sie es später nochmal”).
Der Grund für die Stornierung war die gerade aufkommende Covid19 Pandemie. Später sollte Herr Joachim Pils von der Lufthansa AG mir dazu mitteilen:
Die Sicherheit unserer Passagiere und Mitarbeiter hat für uns höchste Priorität. Daher hat die Lufthansa Group nach sorgfältiger Abwägung aller aktuell vorliegenden Informationen zum Corona-Virus entschieden, Flüge von und nach China (Festland) vorläufig einzustellen. Auch wenn uns bewusst ist, dass dies großen Einfluss auf persönliche Reiseplanungen hat, hoffen wir, dass Sie unsere Entscheidung nachvollziehen können. So sehr wir Ihren Wunsch verstehen, eine Entschädigung zu erhalten: Eine Kompensation nach EU Verordnung 261/2004 ist in diesem Fall von Lufthansa nicht vorgesehen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Joachim Pils, Lufthansa AG, 17. Februar 2020
Warum die Lufthansa AG mich in China — einem Land im Lockdown und in dem sich gerade ein neuer Virus ausbreitet — alleine lässt, obwohl “die Sicherheit unserer Passagiere […] höchste Priorität [hat]”, hat Herr Pils mir leider nicht mitgeteilt. Jedoch schrieb er noch:
Den Corona-Virus hat Lufthansa als höhere Gewalt eingestuft. So sehr wir uns bemühen, jegliche möglichen Faktoren zu berücksichtigen: Alle Eventualitäten vorhersehen können wir so wenig wie jede andere Fluggesellschaft.
Joachim Pils, Lufthansa AG, 18. Februar 2020
Ich teilte diese Auffassung nicht. Natürlich war Corona ein außergewöhnliches Ereignis. Aber die EU Verordnung 261/2004 verlangt für den Ausschluss der Kompensation, dass die Fluggesellschaft alle technischen und wirtschaftlichen zumutbaren Maßnahmen unternimmt. Meiner Ansicht nach wäre ein Flug durchaus möglich gewesen: Es gab keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes — ganz im Gegenteil, die WHO riet von Reiseblockaden ab; es gab etliche andere Fluggesellschaften die Peking noch anflogen (z.B. Emirates); und Gesundheitsminister Jens Spahn hatte wenige Tage zuvor versichert “Wir sind gut vorbereitet [auf Corona]“. Dass die Einschätzung von Jens Spahn und der WHO nicht wirklich zutreffend waren ist aus heutiger Sicht wahrscheinlich klar, aber das konnte damals niemand wissen. Oder zumindest sollte es einer Fluggesellschaft nicht zustehen zu sagen “Och, wir sehen das aber anders als die WHO und der Gesundheitsminister und denken, Corona ist so schlimm, das ist höhere Gewalt und wir können nicht mehr fliegen”.
Ich buchte jedenfalls kurzfristig einen Rückflug mit Emirates. Wie es sein kann, dass Emirates, eine der größten und besten Airlines der Welt, immer noch nach Peking flog, obwohl Lufthansa wegen “Höherer Gewalt” die Flüge einstellte bleibt offen. War Emirates damals gegen Corona immun? Ist Emirates das Wohl ihrer Passagiere und Mitarbeiter einfach egal? Oder war vielleicht das Wohl der Passagiere und Mitarbeiter und die angeblich höhere Gewalt gar nicht der wirkliche Grund warum Lufthansa die Flüge einstellte? Vielleicht war es vielmehr so, dass wegen Corona viele Passagiere ihre Hinflüge nach Peking stornierten, und es deshalb für die Lufthansa AG nicht mehr wirtschaftlich war, quasi leere Flugzeuge nach China zu senden, nur um dann ein paar Passagiere nach Deutschland zurück zu fliegen?
Meine ursprüngliche Kompensationsforderung
Nach meiner Rückkehr forderte ich jedenfalls von der Lufthansa AG eine Kompensation nach EU Verordnung 261/2004 und Erstattung der Mehrkosten für den kurzfristig gebuchten Rückflug. Die Lufthansa AG lehnte dies ab, da der Flug ja angeblich wegen höherer Gewalt storniert wurde.
Nach einigem Emailverkehr mit der Lufthansa AG war abzusehen, dass es zu keiner Lösung kam. Zwar wurden mir die Kosten für den ursprünglichen Rückflug erstattet (rund 500 Euro), dies deckte aber noch nicht einmal die zusätzlichen Kosten für den kurzfristig gebuchten Rückflug (rund 1000 Euro), geschweige denn eine Entschädigung.
Die Schlichtung
Im März 2020 wandte ich mich mit meinem Fall an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V (SOEP). Die SOEP vermittelt bei Streitigkeiten mit Unternehmen wie Fluggesellschaften oder der Deutschen Bahn. Der Service ist kostenlos und meine Erfahrung mit der SOEP ausgesprochen positiv (nicht nur im Fall mit Lufthansa). Ich kann die SOEP wirklich jedem empfehlen dessen Flug storniert wurde und wenn die Fluggesellschaft nicht zahlen möchte. Der Service von SOEP ist kostenlos und sie schauen sich jeden Fall an — anders als die zahlreichen Start-Ups wie EUflight.de die eine hohe Provision nehmen (und in meinem Fall den Fall ablehnten weil ihnen das Risiko zu groß war).
Die SOEP untersuchte den Fall, und empfahl im September 2020, dass die Lufthansa AG an mich 480 Euro zahlt. Das war weniger als ich erhofft hatte. Ich sah aber auch, dass Corona die Fluggesellschaften sehr hart getroffen hatte und die 480 Euro würden immerhin die zusätzlichen Kosten des Rückfluges decken. Also nahm ich die Empfehlung an.
Nach mehrfacher Erinnerung der SOEP an die Lufthansa AG, stimmte die Lufthansa AG der Schlichtung im Oktober 2020 schließlich ebenfalls rechtsverbindlich zu.
Nach zwei Emails von meiner Seite, dass Lufthansa mir doch bitte das Geld überweisen möge, erhielt ich im November 2020 eine Nachricht von Herrn/Frau Goszcz.
am 29. Februar 2020 haben Sie sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) in Berlin gewandt. Ihre Forderung aus dem Schlichtungsantrag erkennen wir an. Den Betrag in Höhe von 482,81 EUR werden wir auf Ihr Konto überweisen.
Goszcz, Lufthansa AG, 20. November 2020
Es gab nur noch eine Kleinigkeit zu tun. Lufthansa fragte nach einer Kopie meines Personalausweises, die ich auch sofort per Email schickte.
Und hier hätte der Fall eigentlich zu Ende sein können. Lufthansa hätte das Geld an mich überweisen können und ich hätte mich ein bisschen geärgert, dass Lufthansa nicht gleich von sich aus die zusätzlichen Kosten für den Rückflug übernommen hat, bzw. so langsam und träge beim Schlichtungsverfahren war. Aber nun gut, es war halt eine schwierige Zeit für alle Beteiligten. Alles wäre ok gewesen.
Doch leider kam … NICHTS. Kein Geld, keine Antworten auf Nachfragen,… NICHTS.
Die Mahnung
Nach weiteren Emails und Zahlungserinnerungen an die Lufthansa geschah: NICHTS.
Im März 2021 entschied ich mich für eine letzte Mahnung durch einen Anwalt, und es geschah: NICHTS.
Mahnverfahren
Nachdem die Mahnfrist verstrichen war, beantragte ich im Mai 2021 einen Mahnbescheid beim Amtsgericht Hagen.
Diesmal geschah etwas, und zwar legte die Lufthansa AG Widerspruch ein — ohne Begründung. Dabei hatte die Lufthansa AG der Schlichtungsempfehlung der SOEP zugestimmt, wodurch die Empfehlung Gegenstand einer Vertraglichen Einigung wurde. Zu diesem Zeitpunkt gab es 0% Zweifel, dass meine Forderung gerechtfertigt war (wie ja später auch das Urteil beweisen sollte).
Prozess / Klageschrift
Im Juni 2021 — ziemlich genau 1,5 Jahre nach dem stornierten Flug — reichte ich eine Klageschrift beim Amtsgericht Köln ein.
Das Urteil
Im August 2021 kam nun endlich das Urteil (Amtsgericht Köln AZ 121 C 258/21) und gab meiner Forderung uneingeschränkt Recht. Die Lufthansa muss mir die geforderten 482,81€ zahlen zzgl. Kosten des Rechtsstreits.
Zusammenfassung
Während ich zu einem gewissen Maß noch nachvollziehen kann, dass die Lufthansa anfangs versuchte Nichts zu zahlen, stößt das Verhalten spätestens nach der Schlichtung durch SOEP auf pures Unverständnis bei mir. Vor allem der Widerspruch gegen den Mahnbescheid, ohne Begründung, zeigt meiner Meinung nach, dass die Lufthansa AG versuchte den Ablauf so lange wie möglich hinaus zu zögern und mich zu zermürben. Hätte es einen guten Grund für den Widerspruch gegeben, hätte die Lufthansa AG ihn dann nicht genannt? Und wenn es keinen guten Grund gibt, warum legt die Lufthansa AG dann Widerspruch ein? Auch zuvor hat die Lufthansa immer wieder den Verlauf verzögert: Die SOEP musste mehrfach nach einer Entscheidung bzgl. der Schlichtung fragen; die Lufthansa forderte weitere, meiner Meinung nach unnötige, Unterlagen von mir an; und die Lufthansa ignorierte meine Emails und anwaltliche Mahnung.
Die Lufthansa AG hat zwar nichts illegales getan. Jeder hat das Recht, Rechnungen und Mahnungen zu ignorieren und es auf einen Prozess ankommen zu lassen, selbst wenn er weiß, dass die Forderung gerechtfertigt ist, und er den Prozess verlieren wird. Dennoch ist der Verhalten der Lufthansa AG schlicht asozial. Ich kann nicht anders als zu schließen, dass die Lufthansa AG aus rein wirtschaftlichen Gründen versucht ihre Kunden um ihr Recht zu bringen (nachdem sie vorher aus rein wirtschaftlichen Gründen Flüge storniert und ihre Passagiere inmitten der Corona Pandemie sitzen lässt). Denn rein wirtschaftlich gesehen macht es Sinn, was die Lufthansa AG tut. In meinem Fall zahlt die Lufthansa nun das Geld was sie eh zahlen musste (482 Euro) und wenige Hundert Euro Rechtskosten. Doch auf jeden Kunden der wirklich bis zum Ende geht (und für den die Lufthansa letztlich zahlt) kommen vermutlich hundert oder sogar tausend Kunden die aufgeben, und für die Lufthansa dann keine Entschädigung zahlt. Also, ein tolles Geschäft für Lufthansa. Das mag legal sein, aber zeigt, dass — anders als Herr Pils es behauptet — das Wohl der Passagiere ganz sicher nicht die höchste Priorität hat bei der Lufthansa.
Ich möchte hiermit jeden enttäuschten Kunden der Lufthansa AG ermutigen, sich von dem Gebaren der Lufthansa AG nicht abschrecken zu lassen. Das Mindeste was Sie tun können, ist ein Schlichtungsverfahren bei SOEP beantragen. Es kostet nichts, kann online beantragt wurden, und der Antrag dauert vielleicht 10-20 Minuten. Auch danach, lassen Sie sich nicht entmutigen falls die Lufthansa einfach nicht zahlt. Einen Mahnbescheid und Klageschrift einzureichen ist nicht so schwierig, und wenn Sie einen Anwalt beauftragen so gut wie gar kein Aufwand für sie (aber auch ohne Anwalt gut machbar). Die Kosten zahlt, sofern Sie gewinnen, später die Lufthansa AG.
8 Comments
Stefan Schrieber · 24th May 2024 at 14:42
Ich hatte den Fall, dass ich 2022 mit der Familie einen geplanten und schon komplett bezahlen Urlaub nach Kroatien zwangsweise abbrechen mußte, da ich von der Lufthansa beim Betreten des Fliegers vom Flug ausgeschlossen wurde – aufgrund meiner gesundheitlichen Einschränkungen und eines ärztlich bescheinigten Attestes zur Maskenbefreiung, was von der Lufthansa nicht akzeptiert wurde. Angeblich müßte ich einen Attestvordruck der Lufthansa verwenden und ggf. sogar noch eienn PCR Test – der nichtssagen ist, wie man ja heute weiss – vorlegen. Das alles war ja nun auch nicht nmehr möglich, da der Abflug kurz bevor stand. Ich hatte mich vor Flugantritt bzw. Buchung telefonisch an die Lufthansa gewandt und explizit bezüglich coronabedingter Einschränkungen gefragt. Man sagte mir am Telefon es gäbe für unseren Flug keinerlei coronabedingter Einschränkungen, was für mich auch plausibel war, da ja fast alle anderen Länder zu diesem Zeitpunkt die Maskenpflicht im Flugverkehr schon aufgehoben hatten und auch die EU hatte diese Empfehlung ausgesprochen. Ausserdem gab es im Internet vielfach berichte wo berichtet wurde, dass die Lufthansa die Maskenpflicht auch wegen Kundenbeschwerden nicht mehr um heden Preis durchsetzen will.Wir mußten dann die zusätzlichen Kosten für die Bahnrücklfahrt nach Hause tragen und am Flughafen hatte man uns dann einfach ohne Unterstützung stehen lassen. Meiner Tochjter wurde es schlecht und sie mußte sich übergeben. Ich habe dann den Fall der LH geschildert mit mehrfachen Aufforderugnen eines Schadensersatzes für dei Urlaubskosten. Es gab Seiten der LH lediglich ein Minimalangebot von lächerlichen 150- EUR, was ich ablehnte. auch das Einschalten der SOEP-Schlichtungsstelle war eienn einzige Pharse. Man hat mich dort fast ein Jahr lang hingehalten und hinterher wurde ebenso ein lächerliches Angebot von 150,- EUR gemacht, obwohl wir doch über 2000,- EUR verloren hatte. Nun habe ich nach längerem hin und her doch eingenständig ohen Anwalt eien gute Klageschrift formuliert und eingereicht. Diese Widerlinge der LH handeln hier verbrecherisch (Nötigung zum Maskentragen bei Betreten des Flugzeuges) und müssen bestraft werdenfür derartiges Verhalten. So etwas geht gar nicht.
Michaela · 9th January 2024 at 13:08
Flug annuliert ohne Angabe von Gründen. Umgebucht auf späteren Flug mit mehr als 3 Stunden Verspätung am Ankunftsort. Begründung LH zur Annulierung: Sperrung des Flughafen und Wetterbedingt. Nichts davon stimmte. Weder war der Flughafen gesperrt noch gab es wetterbedingte Annulierungen an dem Tag. Mein Einwand wurde direkt abgeschmettert; man blieb bei der Argumentation.
Da ich keine Lust und Zeit habe, mich ewig mit LH herum zu schlagen, habe ich meine Forderung an einen flightright-Anbieter abgetreten; Entschädigung ist schon auf meinem Konto und die holen sich das Geld von LH zurück.
Ich finde das ein unglaubliches Vorgehen seitens der LH und es erschreckt mich sehr, mit was für einer Dreistigkeit Kunden belogen und für dumm verkauft werden.
Al · 20th August 2023 at 01:00
Moin,
die Kosten für das Gerichtsverfahren, wie hoch wäre das denn?
Meine Rechtsschutzversicherung hatte ich erst später abgeschlossen.
Freundliche Grüße
Ines B. · 5th July 2023 at 10:32
Vielen Dank für die ausführliche Schilderung Ihres Falles. Ich musste leider mit einem Hin- und Rückflugticket der Lufthansa eigene schlechte Erfahrungen sammeln. Annullierung und Verspätung des Hinflugs, Gepäckverspätung 2 Tage und grundlose Stornierung des Rückflugtickets von Seiten der Lufthansa. Kompensation gleich Null. Es geht um 4.000 EUR. Noch schlimmer ist, das Unternehmen zuckt sich einfach nicht, und damit handelt die Lufthansa in meinen Augen kriminell. Das Unternehmen hat im Rahmen der letzten Hauptversammlung zugegeben, dass in 2022 etwa 27.000 Flüge ausgef
Ines B. · 5th July 2023 at 10:16
Vielen Dank für die ausführliche Schilderung Ihres Falles. Ich musste leider mit einem Hin- und Rückflugticket der Lufthansa eigene schlechte Erfahrungen sammeln. Annullierung und Verspätung des Hinflugs, Gepäckverspätung 2 Tage und grundlose Stornierung des Rückflugtickets von Seiten der Lufthansa. Kompensation gleich Null. Es geht um 4.000 EUR. Noch schlimmer ist, das Unternehmen zuckt sich einfach nicht, und damit handelt die Lufthansa in meinen Augen kriminell. Das Unternehmen hat im Rahmen der letzten Hauptversammlung Fragen der Aktionäre beantwortet und bestätigt, dass in 2022 etwa 27.000 Flüge ausgefallen sind. Bei einer anderen Frage wurde bestätigt, dass jeder Passagier Anrecht auf die gesetzliche Entschädigung hat. Wenn ich von einer Passagieranzahl von 150 ausgehe x 600 EUR, lande ich im Milliardenbereich, nur für das Jahr 2022. Wenn man alles zahlen würde, sähe die Bilanz ganz anders aus. Ich glaube auch, dass die Strategie ist, 1 von 100 wird klagen, den Rest hat man gespart. Ich wünschte, in diesem Fall würde sich der Staat auch stark machen und dieses kriminelle Verhalten unterbinden. Ich werde jedenfalls klagen und nie wieder Lufthansa fliegen.
Svetko · 7th March 2023 at 16:46
Hey Joeran. Danke für den detaillierten Beitrag und für die nutzliche Anleitung, wie man solche Forderungen durchsetzt. Schlafender Verbraucherschutz und die Abwesenheit von “punitive Damage” im dt. Rechtsystem sorgen dazu, dass für Unternehmen sich das unverschämte Verhalten lohnt.
Alex · 21st June 2022 at 10:12
Hallo Herr Beel, vielen Dank für diese ausführliche und hilfreiche Anleitung!
Das Jahr 2022 läuft vermutlich nicht besser als 2020: Gepäckchaos, gestrichene bzw. nicht vollständig ausgeführte Flüge. Bei mir persönlich sind schon drei Fälle in Arbeit (Lufthansa, Eurowings).
Kurze Frage: macht es dann Sinn, nach SOEP-Schlichtung einen Mannbescheid überhaupt zu beantragen? Denn Airlines legen automatisch einen Widerspruch ein. Vielleicht dann gleich lieber eine Klage einreichen?
Danke und Gruß
Alex
Ines B. · 5th July 2023 at 10:28
Aus eigener Erfahrung gleich über Anwalt die außergerichtliche Einigung versuchen und dann klagen. Bei SÖP wurde mein Fall unter ominösen Gründen abgewimmelt und ansonsten kamen in 6 Monaten keine Einigungsversuche von Lufthansa.